Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG)
Das seit 1. August 2016 geltende Aufstiegs-BAföG (Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz, kurz AFBG) fördert die Vorbereitung auf mehr als 700 Fortbildungsabschlüsse wie Meister/in, Fachwirt/in, Techniker/in, Erzieher/in oder Betriebswirt/in. Gefördert werden Fortbildungen öffentlicher und privater Träger in Voll- und Teilzeit, die fachlich gezielt auf öffentlich-rechtliche Prüfungen nach dem Berufsbildungsgesetz, der Handwerksordnung oder auf gleichwertige Abschlüsse nach Bundes- oder Landesrecht vorbereiten. Folgende persönliche Voraussetzungen müssen erfüllt sein:
EU-Bürger/in
Selbstzahler/in
Erstantragsteller/in
Formulare, die für Beantragung des Aufstiegs-BAföG erforderlich sind, finden Sie hier.
Bachelor (oder Absolventen mit einem vergleichbaren Hochschulabschluss, z .B. FH-Diplom) können – wenn sie die Voraussetzungen für eine Prüfungszulassung erfüllen – auch gefördert werden.
Ausführliche Informationen erhalten Sie hier:
Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF)
53175 Bonn
Bezirksregierung Köln
Dezernat 49 - Ausbildungsförderung und Aufstiegsfortbildungsförderung NRW
50606 Köln