Betrieblicher Arbeitsschutz in kleinen und mittleren Unternehmen

Im Rahmen einer nationalen Arbeitsschutzstrategie (GDA) überprüfen die Arbeitsschutz-Dezernate der Bezirksregierungen in NRW seit November 2022 gemeinsam mit den Unfallversicherungsträgern systematisch kleine und mittlere Unternehmen. Dazu finden in intensiverer Form als bisher Betriebsbesichtigungen durch die Aufsichtsbeamten der Behörden statt. Die Auswahl der zu überprüfenden Betriebe erfolgt zum einen nach Risikofaktoren (Betriebe bis 250 Beschäftigte), zum anderen aber auch unabhängig von deren Risiko-Potenzial (Betriebe bis 100 Beschäftigte, die in den letzten 4 Jahren nicht kontrolliert wurden). Im Mittelpunkt der Überprüfungen stehen die Arbeitsschutz-Organisation (Verantwortlichkeiten, betriebsärztliche und sicherheitstechnische Betreuung) und die Gefährdungsbeurteilung bei den Unternehmen. Erkannte Mängel müssen innerhalb einer von der Behörde gesetzten Frist behoben werden. Je nach Umfang der behördlichen Kontrollen und der erkannten Mängel ist mit Verwaltungsgebühren für behördliche „Betriebsbesichtigungen“ zwischen 300 und 1.200 € zu rechnen.

Die IHK Arnsberg empfiehlt allen Unternehmen, ihre Arbeitsschutzmaßnahmen und deren Dokumentation auf Wirksamkeit und Vollständigkeit zu überprüfen und sich so auf mögliche Kontrollen vorzubereiten. Das Arbeitssicherheitsgesetz und die Unfallverhütungsvorschriften verlangen vom Arbeitgeber eine betriebsärztliche und sicherheitstechnische Betreuung. In diesem Rahmen sind, die mit der Arbeit verbundenen Gefährdungen zu ermitteln, zu beurteilen und entsprechende Maßnahmen festzulegen, durchzuführen und auf ihre Wirksamkeit hin zu überprüfen. Dies muss ebenso wie die Verantwortlichkeiten entsprechend dokumentiert werden. Vor allem für kleinere Unternehmen stellen der externe Betreuungsaufwand sowie die vergleichsweise aufwändigen Gefährdungsbeurteilungen eine große Herausforderung dar. Diese sind unabhängig von einem bestimmten Gefährdungsgrad grundsätzlich von jedem Unternehmen mit Beschäftigten zu erstellen, also z. B. auch von einem reinen Bürobetrieb. Als Hilfestellung hat die IHK deshalb Grundlageninformationen mit Links zu Hinweisen und Informationen u.a. zur Erstellung der Gefährdungsbeurteilung auf ihrer Website bereitgestellt. Der GDA-ORGAcheck ermöglicht es kleinen und mittelständischen Unternehmen, ihre Arbeitsschutzorganisation selbst zu überprüfen und zu verbessern.