Bilanzbuchhalter/-in (Prüfung)
                    
                    
                        
                     
                 
             
            
	
                
    
        Zulassung zur Prüfung
    
    Gemäß § 3 Abs. 1 der Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss Geprüfte/-r Bilanzbuchhalter/-in ist zur Prüfung zuzulassen, wer
- eine erfolgreich abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten kaufmännischen oder verwaltenden Ausbildungsberuf mit einer Berufsausbildungsdauer von drei Jahren 
- einen der folgenden Abschlüsse :
 - einen anerkannten Fortbildungsabschluss nach einer Regelung auf Grund des Berufsbildungsgesetzes als Fachwirt
 oder Fachwirtin oder als Fachkaufmann oder Fachkauffrau,
 - einen Abschluss als Staatlich geprüfter Betriebswirt oder als Staatlich geprüfte Betriebswirtin oder
 - einen wirtschaftswissenschaftlichen Diplom- oder Bachelorabschluss einer staatlichen oder staatlich anerkannten
 Hochschule oder einer Berufsakademie oder eines akkreditierten betriebswirtschaftlichen Ausbildungsganges einer
 Berufsakademie und eine darauf folgende, mindestens einjährige Berufspraxis oder
- eine mindestens fünfjährige Berufspraxis nachweist.
Die Berufspraxis  muss inhaltlich wesentliche Bezüge zu den in § 2 Absatz 3 genannten Aufgaben haben und dabei überwiegend im betrieblichen Finanz- und Rechnungswesen erworben worden sein.
Anmeldung
Anmeldeschluss:
Frühjahr     2. Januar
Herbst        1. Juli
Die Anmeldung erfolgt über das Fortbildungs-Infocenter. Sie erhalten auf der Seite alle wichtigen Informationen zum Ablauf. 
Gebührentarif (pdf)
Termine
Schriftliche Prüfungstermine (pdf)
| Termine unter Vorbehalt: | Frühjahr 2025 | Herbst 2025 | 
| Ergebnismitteilung: | 21. KW | 45. KW | 
| Fachgespräch | 24. KW | 47. KW | 
Weitere Informationen
Informationen zur Prüfung (pdf)
Themenvorschlag Präsentation (pdf)
Profil
Strukturierung (pdf)
Prüfungsordnung
Verordnung (pdf)