Bilanzbuchhalter/-in (Prüfung)
Zulassung zur Prüfung
Gemäß § 3 Abs. 1 der Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss Geprüfte/-r Bilanzbuchhalter/-in ist zur Prüfung zuzulassen, wer
- eine erfolgreich abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten kaufmännischen oder verwaltenden Ausbildungsberuf mit einer Berufsausbildungsdauer von drei Jahren
- einen der folgenden Abschlüsse :
- einen anerkannten Fortbildungsabschluss nach einer Regelung auf Grund des Berufsbildungsgesetzes als Fachwirt
oder Fachwirtin oder als Fachkaufmann oder Fachkauffrau,
- einen Abschluss als Staatlich geprüfter Betriebswirt oder als Staatlich geprüfte Betriebswirtin oder
- einen wirtschaftswissenschaftlichen Diplom- oder Bachelorabschluss einer staatlichen oder staatlich anerkannten
Hochschule oder einer Berufsakademie oder eines akkreditierten betriebswirtschaftlichen Ausbildungsganges einer
Berufsakademie und eine darauf folgende, mindestens einjährige Berufspraxis oder - eine mindestens fünfjährige Berufspraxis nachweist.
Die Berufspraxis muss inhaltlich wesentliche Bezüge zu den in § 2 Absatz 3 genannten Aufgaben haben und dabei überwiegend im betrieblichen Finanz- und Rechnungswesen erworben worden sein.
Anmeldung
Anmeldeschluss:
Frühjahr 2. Januar
Herbst 1. Juli
Anmeldeformular (pdf)
Prüfungsgebühr: 460,00 € (Gebührentarif) (pdf)
Bitte nutzen Sie für die Anmeldung zur Prüfung folgende E-Mail-Adresse
anmeldungpruefung@arnsberg.ihk.de
Termine
Schriftliche Prüfungstermine (pdf)
Termine unter Vorbehalt: | Herbst 2023 | Frühjahr 2024 | Herbst 2024 |
Ergebnismitteilung: | 47. KW | 23. KW | 47. KW |
Fachgespräch | 49. KW | 25. KW | 49. KW |
Weitere Informationen
Informationen zur Prüfung (pdf)
Themenvorschlag Präsentation (pdf)
Profil
Strukturierung (pdf)
Prüfungsordnung
Verordnung (pdf)