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Chancen und Möglichkeiten durch die Einstellung, Ausbildung und Beschäftigung von Menschen mit Schwerbehinderung
Es lohnt sich ein Blick auf die Chancen und Möglichkeiten. Der Gesetzgeber möchte Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber bei der Umsetzung von Inklusion von Menschen mit Behinderung in Unternehmen fördern (§ 185a SGB IX).
In der IHK Arnsberg, Hellweg-Sauerland wurde zu dem Thema eine Einheitliche Ansprechstelle für die Arbeitgeber (EAA) der Region eingerichtet.
Wir informieren Sie
zur Einstellung und Ausbildung von Menschen mit Schwerbehinderung
zur Sicherung von Arbeitsplätzen und beruflicher Wiedereingliederung
zu rechtlichen Rahmenbedingungen (z.B. besonderer Kündigungsschutz) und Leistungsbedingungen
Wir beraten Sie individuell
zur Analyse Ihres betrieblichen Bedarfs, Ihrer Voraussetzungen und Erfahrungen
zur Entwicklung neuer Perspektiven und inklusiver Beschäftigungsmöglichkeiten
zur Entwicklung guter Lösungswege für Beschäftigte mit behinderungspezifischen Fragestellungen
zu Recruitingmaßnahmen von geeigneten Bewerberinnen und Bewerbern
Wir unterstützen Sie
bei der Kontaktaufnahme zu allen erforderlichen Stellen für die Umsetzung von Inklusion in Ihrem Unternehmen
bei der Antragstellung für finanzielle Leistungen und konkrete Hilfen für die besonderen Bedarfe von Menschen mit Behinderung im Arbeitsleben
Wir halten für Sie ein umfangreiches Netzwerk bereit und arbeiten eng mit allen Akteuren der berufliche Rehabilitation zusammen, wie Ihrer regionalen Agentur für Arbeit, dem Jobcenter sowie der Deutschen Rentenversicherung. Wir klären, wer für Ihre Anliegen zuständig ist und unterstützen Sie als Arbeitgeber/-in auf Wunsch bis zur Unterschrift der erforderlichen Anträge.
Die Einheitliche Ansprechstelle für Arbeitgeber (EAA) in Westfalen-Lippe ist im Auftrag des LWL-Inklusionsamtes Arbeit tätig.
www.eaa-westfalen-lippe.de
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