Elektronisches Ursprungszeugnis weiterentwickelt

 

Der Export von Waren ist für Unternehmen in der Regel mit viel Bürokratie verbunden. So verlangen einige Länder bei der Einfuhr ein Ursprungszeugnis, das von der IHK auszustellen ist. Um den Aufwand zu verringern gibt es seit 2002 dafür ein elektronisches Verfahren. Dieses ist im Laufe der Jahre mehrfach überarbeitet worden. Seit Anfang dieses Jahres gibt es eine weitere Verbesserung.

Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Das  Formular für die Benennung eines UZ-Administrator können Sie direkt auf dieser Seite herunterladen:

Formular UZ-Administrator

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Wie ein elektronisches Ursprungszeugnis ausgefüllt und beantragt werden kann, erklärt IHK-Mitarbeiter Jens Bürger im Video.