Energie: Klimaschutzverträge

Am 29. Juli 2024 ist das zweite vorbereitende Verfahren für Klimaschutzverträge gestartet. Die Ausschreibungsunterlagen wurden direkt an die Unternehmen geschickt, die am Vorverfahren teilgenommen hatten, andere Unternehmen können nicht teilnehmen. Ab sofort haben Unternehmen der energieintensiven Industrien wieder die Chance, ihre transformativen Vorhaben für eine Förderung in Stellung zu bringen. Im jetzt startenden vorbereitenden Verfahren müssen alle Unternehmen, die im zweiten Gebotsverfahren ein Gebot abgeben möchten, die erforderlichen Informationen bis zum 30. September 2024 einreichen. Dies gilt auch dann, wenn sie bereits Unterlagen im Rahmen des ersten vorbereitenden Verfahrens oder ersten Gebotsverfahrens übermittelt haben.  Wirtschaftsminister Habeck hat in seiner Pressekonferenz betont, dass man aus dem ersten Ausschreibungsverfahren lernen und das zweite anpassen möchte, z.B. auch in Hinblick auf unsere Kritik an restriktiven Bedingungen für Konsortien.


Kurzüberblick zum Antragsverfahren

Vorstellung des Förderprogramms Klimaschutzverträge vom BMWK

Was, wer, wie wird gefördert?

  • Es handelt sich bei den Klimaschutzverträgen (KSV) um eine laufende Förderung über 15
    Jahre (Betriebskosten und Investitionskosten).
  • Das Unternehmen muss selbst den Förderbedarf bestimmen und geht damit in ein
    Bieterverfahren (zwei Bieterverfahren pro Jahr, erstes Verfahren noch in diesem Jahr). Die
    Bieterverfahren werden teilweise branchenspezifisch sein.
  • Der geförderte Prozess muss spätestens drei Jahre nach einem Zuschlag in Betrieb gehen.

Wer hat keine Chancen auf Teilnahme am Bieterprozess:

  • Wer nicht mindestens 90 Prozent des prozesstypischen CO2-Ausstoßes bis zum Ende der
    Förderperiode vermeiden kann.
  •  Wer im aktuellen, fossilen Prozess („Referenzsystem“) nicht mindestens 10 Kilotonnen CO2
    im Jahr emittiert (es sei denn, man schließt sich in einem Konsortium zusammen).
  •  Wer nicht zu den Branchen gehört, die der Europäische Emissionshandel umfasst (es muss
    sich nicht um eine ETS-Anlage handeln).
  • Wer nach Auslauf der Förderung nicht weiterproduzieren kann, also keine Marktfähigkeit
    erreichen wird.
  • Wer nur ein kleines Projekt realisieren möchte (weniger als 15 Mio. Euro Förderbedarf über
    15 Jahre).

Was ist zu tun?


Notwendige Schritte:

  • Realisierbarkeit eines Projekts prüfen.
  • Voraussetzungen für Förderbarkeit prüfen: Mindest-CO2-Ausstoß, definierbares Referenzsystem, definierbare Transformationstechnologie, Mindest-Fördersumme.
  • Ggf. Dienstleister suchen.

Für Teilnahme am Vorverfahren (Anforderungen gemäß Formblatt):

  • Zeitbedarf für Antragstellung nach Förderaufruf abschätzen (Abfrage im Vorverfahren).
  • Technologie beschreiben.
  • Verbleibende jährliche CO2-Emissionen in der neuen Technologie bestimmen.
  • Operativen Beginn abschätzen.
  • Notwendige externe Infrastrukturen bestimmen.
  • Bestehende Förderung darstellen (kombinierbar mit KSV, senkt Förderbedarf).
  • Mögliche grüne Mehrerlöse abschätzen.
  • Berechenbarkeit und Höhe eines ggf. dynamisierten Gebotspreises (Förderbedarf) prüfen.
  • Mustervertrag des BMWK auf Umsetzbarkeit prüfen.