Energie: Monitoringberichte der Bundesregierung

Die Datenerhebung 2024 ist innerhalb der regulären Frist beendet. Nachreichungen und aktualisierte ausgefüllte Fragebögen, können jedoch jederzeit an die Bundesnetzagentur übermittelt werden. 
Die Daten für das Monitoring 2024 wurden vom 18. März bis zum 26. April 2024 erhoben.


Die Bundesnetzagentur (BNetzA) und das Bundeskartellamt sind gemäß §35 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) und §48 Gesetz gegen Wettbewerbsverschränkung (GWB) verpflichtet, jedes Jahr eine Monitoringbericht in den Bereichen Elektrizität und Gas durchzuführen und zu veröffentlichen. 

Grundsätzlich besteht für alle Unternehmen nach § 35 EnWG bzw. § 77 Abs. 3 MsbG sowie § 48 Abs. 3 GWB die gesetzliche Verpflichtung, am Monitoring teilzunehmen.
Für das Monitoring Energie sind folgende  Unternehmen relevant:

  • Betreiber von Elektrizitätserzeugungsanlagen
  • Betreiber von Elektrizitätsspeichern
  • Netzbetreiber (ÜNB und FNB)
  • Verteilernetzbetreiber (Elektrizität und Gas)
  • Betreiber von Untertagegasspeicheranlagen
  • Elektrizitätslieferanten
  • Gaslieferanten und Gashändler
  • Messstellenbetreiber (Elektrizität und Gas)

Wir informieren Sie auf dieser Seite stetig über die Monitoringberichte.


Monitoringbericht 2023 von Bundesnetzagentur und Bundeskartellamt

Mit dem Monitoringbericht 2023 legen die Bundesnetzagentur und das Bundeskartellamt ihren elften gemeinsamen Bericht über die Entwicklungen auf den deutschen Elektrizitäts- und Gasmärkten vor.

Der russische Angriffskrieg auf die Ukraine hat nicht nur schwerwiegende geopolitische und humanitäre Auswirkungen in Europa, sondern beeinflusst auch die Energiemärkte weltweit. Deutschland ist von den Auswirkungen dieses Konflikts auf die Energieversorgung und die Energiemärkte in besonderem Maße
betroffen. Die Folgen des Ukrainekriegs auf die Energiemärkte in Deutschland sind vielschichtig und reichen von extrem gestiegenen Energiepreisen bis hin zu Bemühungen um Energiesicherheit und Diversifizierung der Energiequellen. Der vorliegende, grundlegend überarbeitete und neu gestaltete Monitoringbericht 2023 dokumentiert nun noch fokussierter die markanten Entwicklungen des Jahres 2022 und ordnet diese auf den jeweiligen Strom- und Gasmärkten ein. Dazu gehören auch die fortschreitende Energiewende und die ehrgeizigen Klimaziele Deutschlands, deren Umsetzung in einem möglichst marktkonformen und wettbewerblichen Umfeld erfolgen sollte. Die Förderung Erneuerbarer Energien, wie Wind- und Solarenergie, stellt weiterhin einen wirtschaftspolitischen Schwerpunkt dar. Dieser erfordert unter anderem den Ausbau von Netzkapazitäten und die Schaffung günstiger Rahmenbedingungen für Investitionen in Erneuerbare Energien.

Den vollständigen Bericht finden Sie hier.


Monitoringbericht "Energie der Zukunft"

Das Monitoring zur Energiewende "Energie der Zukunft" dient dazu, die Umsetzung des Energiekonzepts und des Maßnahmenprogramms der Bundesregierung einschließlich der darin enthaltenen Ziele mit Blick auf eine sichere, wirtschaftliche und umweltverträgliche Energieversorgung zu überprüfen, um bei Bedarf nachsteuern zu können.
Das Bundeskabinett hat bestimmt, dass der Monitoring-Prozess von einer unabhängigen Kommission aus vier renommierten Energieexperten begleitet wird. Die Experten nehmen aus wissenschaftlicher Sicht zu den Monitoring- und Fortschrittsberichten der Bundesregierung Stellung.

Den Monitoringbericht aus Juni 2024 finden Sie hier.
Eine Zusammenfassung mit den wichtigsten Kernaussagen des Monitoringberichts finden Sie hier.