Fachwirt/-in im Gesundheits- und Sozialwesen (Prüfung)
                    
                    
                        
                     
                 
             
            
	
                
    
        Zulassung zur Prüfung
    
    Zur Prüfung zuzulassen ist, wer
- eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten nach dem Berufsbildungsgesetz oder der Handwerksordnung geregelten kaufmännischen, verwaltenden, medizinischen oder handwerklichen Ausbildungsberuf des Gesundheits- und Sozialwesens und danach eine mindestens einjährige Berufspraxis oder
- eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem bundesrechtlich-geltenden Beruf im Gesundheits- und Sozialwesen oder einem dreijährigen landesrechtlich geregelten Beruf im Gesundheits- und Sozialwesen und eine mindestens einjährige Berufspraxis oder
- ein mit Erfolg abgeschlossenes einschlägiges Hochschulstudium und eine mindestens zweijährige Berufspraxis oder
- eine mindestens fünfjährige Berufspraxis nachweist. Die Verordnung verlangt, dass die Berufspraxis in den in Frage kommenden Organisationen wesentliche Bezüge zu den Tätigkeiten des § 1 Absatz 2 (Profil) der Verordnung hat. das heißt beispielsweise im Einzelnen:
 
- Planen, Organisieren, Steuern, Überwachen und Optimieren betrieblicher Prozesse
- Beschaffen, Führen und Entwickeln von Personal sowie Qualifizierung der Mitarbeiter durch Aus- und Weiterbildung
- Lenken der Kommunikationsprozesse und Gestalten von internen sowie externen Schnittstellen
- Erfassen von Leistungserstellungsprozessen, Ermitteln, Interpretieren und Beurteilen von steuerungsrelevanten Daten sowie Einsetzen von Steuerungsinstrumenten
- Entwickeln und Ausgestalten von Unternehmenszielen und -strategien, Vorbereiten und Umsetzen unternehmerischer Entscheidungen
- Vorbereiten der Finanz- und Investitionsplanung, Entwickeln und Umsetzen von Finanzierungs- und Investitionskonzepten
- Steuern und Optimieren von Qualitätsmanagementprozessen
- Planen, Organisieren, Koordinieren, Überwachen und Evaluieren von Projekten
- Planen und Durchführen von Marketingmaßnahmen
 
Anmeldung
Anmeldeschluss
Frühjahr     2. Januar
Herbst        1. Juli
Die Anmeldung erfolgt über das Fortbildungs-Infocenter. Sie erhalten auf der Seite alle wichtigen Informationen zum Ablauf. 
Gebührentarif (pdf)
Termine
Schriftliche Prüfungstermine  (pdf)
| Termine unter Vorbehalt: | Frühjahr 2025 | Herbst 2025 | 
| Ergebnismitteilung: | 19. KW | 48. KW | 
| Fachgespräch: | 21. KW | 50. KW | 
                    
Weitere Informationen
Formular für Thema Präsentation
Profil
Strukturierung (pdf)
Prüfungsordnung
Verordnung (pdf)