Fachwirt/-in im Gesundheits- und Sozialwesen (Prüfung)
Zulassung zur Prüfung
Zur Prüfung zuzulassen ist, wer
- eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten nach dem Berufsbildungsgesetz oder der Handwerksordnung geregelten kaufmännischen, verwaltenden, medizinischen oder handwerklichen Ausbildungsberuf des Gesundheits- und Sozialwesens und danach eine mindestens einjährige Berufspraxis oder
- eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem bundesrechtlich-geltenden Beruf im Gesundheits- und Sozialwesen oder einem dreijährigen landesrechtlich geregelten Beruf im Gesundheits- und Sozialwesen und eine mindestens einjährige Berufspraxis oder
- ein mit Erfolg abgeschlossenes einschlägiges Hochschulstudium und eine mindestens zweijährige Berufspraxis oder
- eine mindestens fünfjährige Berufspraxis nachweist. Die Verordnung verlangt, dass die Berufspraxis in den in Frage kommenden Organisationen wesentliche Bezüge zu den Tätigkeiten des § 1 Absatz 2 (Profil) der Verordnung hat. das heißt beispielsweise im Einzelnen:
- Planen, Organisieren, Steuern, Überwachen und Optimieren betrieblicher Prozesse
- Beschaffen, Führen und Entwickeln von Personal sowie Qualifizierung der Mitarbeiter durch Aus- und Weiterbildung
- Lenken der Kommunikationsprozesse und Gestalten von internen sowie externen Schnittstellen
- Erfassen von Leistungserstellungsprozessen, Ermitteln, Interpretieren und Beurteilen von steuerungsrelevanten Daten sowie Einsetzen von Steuerungsinstrumenten
- Entwickeln und Ausgestalten von Unternehmenszielen und -strategien, Vorbereiten und Umsetzen unternehmerischer Entscheidungen
- Vorbereiten der Finanz- und Investitionsplanung, Entwickeln und Umsetzen von Finanzierungs- und Investitionskonzepten
- Steuern und Optimieren von Qualitätsmanagementprozessen
- Planen, Organisieren, Koordinieren, Überwachen und Evaluieren von Projekten
- Planen und Durchführen von Marketingmaßnahmen
Anmeldung
Anmeldeschluss
Frühjahr 2. Januar
Herbst 1. Juli
Prüfungsgebühr: 300,00 € (Gebührentarif)
Bitte nutzen Sie für die Anmeldung zur Prüfung folgende E-Mail-Adresse
anmeldungpruefung@arnsberg.ihk.de
Termine
Schriftliche Prüfungstermine (pdf)
Anmeldeformular (pdf)
Termine unter Vorbehalt: | Herbst 2023 | Frühjahr 2024 | Herbst 2024 |
Ergebnismitteilung: | 48. KW | 20. KW | 49. KW |
Fachgespräch: | 50. KW | 24. KW* | 51. KW |
* wurde um eine Woche verschoben (vorm. 23. KW)
Weitere Informationen
Formular für Thema Präsentation
Profil
Strukturierung (pdf)
Prüfungsordnung
Verordnung (pdf)