Fahrerqualifikation im Güterkraft- und Personenverkehr
Für Fahrerinnen und Fahrer mit LKW- oder Busführerschein, die diesen zu gewerblichen Zwecken einsetzen wollen, ist der vorherige Erwerb einer Grundqualifikation zwingend erforderlich. Dies gilt auch für einen Einsatz im Werkverkehr. Betroffen sind alle Fahrerlaubnisse der Klassen D1, D1E, D oder DE die nach dem 10. September 2008 (Personenverkehr mit mehr als 8 Sitzplätzen) oder C1, C1E, C oder CE die nach dem 10. September 2009 (Güterkraftverkehr) erworben wurden oder werden.
Ausgenommen von dieser Regelung, sind
- Fahrer, die im Personenverkehr eingesetzt werden und die ihren Führerschein vor dem 10.09.2008 erworben haben.
und
- Fahrer, die im Güterverkehr eingesetzt werden, und die ihren Führerschein vor dem 10.09.2009 erworben haben.
Die Grundqualifikation umfasst eine theoretische Prüfung von 240 Minuten und eine praktische Prüfung (die auch Fahrübungen beinhaltet) von 210 Minuten. Bei der beschleunigten Grundqualifikation ist zunächst eine Schulung von 140 Stunden zu absolvieren und eine Prüfung von 90 Minuten zu bestehen. Für die Durchführung der Prüfungen sind in Deutschland die Industrie- und Handelskammern zuständig. Jeweils nach 5 Jahren muss die Qualifikation durch den Besuch einer Weiterbildung mit mindestens 35 Stunden verlängert werden.
Die notwendigen Schulungen im Rahmen der beschleunigten Grundqualifikation oder Weiterbildung müssen bei anerkannten Ausbildungsstätten absolviert werden. Zuständig für die Anerkennung und Überwachung der Ausbildungsstätten ist die Bezirksregierung Arnsberg. Hier finden Sie die Kontaktinformationen.
Die Teilnahme an einer Grundqualifikation bzw. Fortbildungsschulung wird durch den sogenannten "Fahrerqualifikationsnachweis" dokumentiert. Dieser wird bei der Fahrerlaubnisbehörde beantragt und durch das Kraftfahrtbundesamt ausgestellt.
BKF-Fragenfundus
Der Fragenfundus für die Prüfung zum Erwerb der Berufskraftfahrerqualifikation wird unter Federführung des Deutschen Industrie- und Handelskammertages erarbeitet. Er ist die Basis für die Erstellung der Fragebogen für die beschleunigte Berufskraftfahrerqualifikationsprüfung. Alle Rechte liegen beim Herausgeber. Ein Nachdruck - auch auszugsweise - ist nur mit ausdrücklicher schriftlicher Genehmigung des Herausgebers (DIHK-Gesellschaft für berufliche Bildung, Organisation zur Förderung der IHK-Weiterbildung gGmbH) gestattet. Der Fragenfundus ist nach den in Anlage 1 der Berufskraftfahrer-Qualifikations-Verordnung (BKrFQV) genannten Kenntnisbereichen unterteilt.
Allgemeine Hinweise:
- Die Fragen zu den einzelnen Kenntnisbereichen „Verbesserung des rationellen Fahrverhaltens auf der Grundlage der Sicherheitsregeln“, „Anwendung der Vorschriften“ und „Gesundheit, Verkehrs- und Umweltsicherheit, Dienstleistung und Logistik“ sind durch Zwischenüberschriften kenntlich gemacht.
- Der Fragenfundus kann ganz oder teilweise ausgedruckt werden.
- Die für die jeweilige Frage vergebene Punktzahl erscheint rechts neben dem Fragentext.
- Einzelangaben in Fragen, wie z. B. Angaben von Wochentagen, Zeiträume, Rechnungen, Grafiken oder Piktogramme können durch äquivalente Angaben ersetzt werden.
- Der Fragenfundus wird regelmäßig den rechtlichen Grundlagen angepasst.
Der Fragenbogenfundus wird ohne Antworten veröffentlicht.
Der Fragenfundus ist auf den DIHK-Seiten hier zum Download verfügbar.