Aus- und Weiterbildung
Zusatzqualifikation berufsorientierte Fremdsprache für Schüler allgemein bildender Schulen – Fremdsprache Englisch
Profil
Schüler allgemein bildender Schulen erwerben die Fähigkeit, ausgewählte berufsorientierte schriftliche und mündliche Kommunikationsformen in der Fremdsprache zu verstehen und selbst situationsgerecht anzuwenden. Die verschiedenen Kommunikationsformen sind in Anbindung an die Berufswelt grundsätzlich prozessorientiert und beinhalten auch Sprachmittlung (Muttersprache / Fremdsprache).
Die Inhalte nehmen Bezug auf die Erfahrungswelt der Schüler (z. B. Schüler- austausch, Klassenfahrt ins Ausland, Auslandspraktikum). Die sprachlichen Anforderungen orientieren sich am Common European Framework (CEF) des Europarates, Level B1 für die Sekundarstufe I, und am CEF-Level B 2 für die Sekundarstufe II.
Inhalt
Die Prüfung wird in zwei Teilbereiche untergliedert:
1. Schriftliche Kommunikation
- Brief / Email in der Fremdsprache
- Vermerk in der Muttersprache über ein Gespräch in der Fremdsprache
- Zusammenfassung eines fremdsprachigen Textes in der Fremdsprache
2. Mündliche Kommunikation
- Telefonat in der Fremdsprache
- Bewerbungsgespräch in der Fremdsprache
- Kurzpräsentation in der Fremdsprache und anschließende Befragung (nur Sekundarstufe II)
Zulassungsvoraussetzung
- Schulbescheinigung einer allgemeinbildenden Schule
- Teilnahme an einem einschlägigen Ausbildungsangebot einer allgemein bildenden Schule im Umfang von mindestens 30 Unterrichtsstunden
- Erfolgreiche Teilnahme an einer schriftlichen und mündlichen Prüfung bei der IHK Arnsberg
Prüfungstermine
Frühjahr
Schriftliche Prüfung SEK I: April
Mündliche Prüfung SEK I: dieser Termin wird durch eine schriftliche Einladung an die Teilnehmer bekannt gegeben und wird ca. 6-8 Wochen nach der schriftlichen Prüfung stattfinden
Schriftliche Prüfung SEK II: April
Mündliche Prüfung SEK II: dieser Termin wird durch eine schriftliche Einladung an die Teilnehmer bekannt gegeben und wird ca. 6-8 Wochen nach der schriftlichen Prüfung stattfinden
Herbst
Schriftliche Prüfung SEK I: November
Mündliche Prüfung SEK II: dieser Termin wird durch eine schriftliche Einladung an die Teilnehmer bekannt gegeben und wird ca. 6-8 Wochen nach der schriftlichen Prüfung stattfinden
Schriftliche Prüfung SEK II: November
Mündliche Prüfung SEK II: dieser Termin wird durch eine schriftliche Einladung an die Teilnehmer bekannt gegeben und wird ca. 6-8 Wochen nach der schriftlichen Prüfung stattfinden
Kosten
Die Kosten für die beschriebene Prüfung belaufen sich auf 50,00€
Anmeldeformular
Anmeldeschluss:
02. Januar für die Prüfungen im Frühjahr jeden Jahres
01. September für die Prüfungen im Herbst jeden Jahres
Besondere Hinweise
Bitte sorgen Sie dafür, dass ein reibungsloser Anmeldeablauf gewährleistet ist indem Sie Ihre vollständigen Unterlagen zur Anmeldung einreichen.
Der Anmeldeschluss muss unbedingt eingehalten werden. Unvollständige oder verspätete Anmeldungen können dazu führen, dass Ihr Antrag auf Zulassung zur Prüfung erst zur darauffolgenden Prüfung berücksichtigt werden kann.
Es erfolgt keine besondere Eingangsbestätigung dieser Anmeldung. Rechtzeitig vor dem Prüfungstermin ergeht direkt Zulassung und Einladung zur Prüfung.
nach oben
Zusatzqualifikation Fremdsprache für kaufmännische Auszubildende
Profil
Bei Bestehen dieser Prüfung erreichen die Teilnehmer eine Sprachkompetenz auf der Niveaustufe B2 des Common European Framework (CEF) des Europarates.
Die Fremdsprachenprüfungen der Kammer prüfen - im Unterschied zu vielen international tätigen Zertifikats- und Prüfungsanbietern - neben der gewählten Fremdsprache stets auch die deutsche wirtschaftsbezogene Sprache, entweder als Ziel- oder Ausgangssprache. Diese Zweisprachigkeit macht den besonderen Wert und Charakter der IHK-Fremdsprachenprüfungen aus. Die IHK entspricht damit den betrieblichen Anforderungen und Geschäftsprozessen.
Inhalt
Die Prüfung wird in zwei Teilbereiche untergliedert:
1. Schriftliche Kommunikation
- Einen Geschäftsbrief nach Stichwortangaben in Deutsch formgerecht in der Fremdsprache formulieren.
- Eine kurz gefasste schriftliche Mitteilung nach Stichwortangaben in Deutsch per Telekommunikation als Reaktion auf eine schriftliche fremdsprachige Vorgabe in der Fremdsprache formulieren.
- Einen Vermerk in Deutsch über ein in der Fremdsprache geführtes Gespräch mit Hilfe einer schriftlichen Vorlage formulieren.
- Einen Vermerk in Deutsch über einen in der Fremdsprache abgefassten Geschäftsbrief formulieren.
- Nachweis der Fremdsprachenbeherrschung durch einen Sprachergänzungstest.
2. Mündliche Kommunikation
- Ein Telefongespräch allgemein geschäftlicher Natur in der Fremdsprache führen.
- Ein Gespräch in der Fremdsprache führen.
Der/die Prüfungsteilnehmer/-in soll darin nachweisen, dass er/sie
- sich über Themen seines/ihres Ausbildungsbereiches unterhalten kann
- häufig auftretende Alltagssituationen (z. B. Vorstellen, Begrüßen) sprachlich angemessen bewältigen kann.
Zulassungsvoraussetzung
Zur Prüfung werden Personen zugelassen, die
- ein bestehendes Berufsausbildungsverhältnis gemäß Berufsbildungsgesetz in einem kaufmännischen Ausbildungsberuf sowie
- eine Vorbereitung auf diese Prüfung gemäß jeweils gültigem Rahmenstoffplan
nachweisen.
(2) Es können auch Personen bis zu einem halben Jahr nach Ende des Ausbildungsverhältnisses gemäß Abs. 1 zugelassen werden, die
- die Vorbereitung auf diese Prüfung bereits während des Ausbildungsverhältnisses begonnen und nicht später als ein halbes Jahr nach Ende des Ausbildungsverhältnisses beendet und
- sich bereits während der Ausbildung zu dieser Prüfung angemeldet haben.
Prüfungstermine: Link
Frühjahr
Schriftliche Prüfung: April
Mündliche Prüfung: dieser Termin wird durch eine schriftliche Einladung an die Teilnehmer bekannt gegeben und wird ca. 6-8 Wochen nach der schriftlichen Prüfung stattfinden
Herbst
Schriftliche Prüfung: November
Mündliche Prüfung: dieser Termin wird durch eine schriftliche Einladung an die Teilnehmer bekannt gegeben und wird ca. 6-8 Wochen nach der schriftlichen Prüfung stattfinden
Kosten
Die Kosten für die beschriebene Prüfung belaufen sich auf 77,00€
Anmeldeformular
Anmeldeschluss:
02. Januar für die Prüfungen im Frühjahr jeden Jahres
01. September für die Prüfungen im Herbst jeden Jahres
Besondere Hinweise
Bitte sorgen Sie dafür, dass ein reibungsloser Anmeldeablauf gewährleistet ist indem Sie Ihre vollständigen Unterlagen zur Anmeldung einreichen.
Der Anmeldeschluss muss unbedingt eingehalten werden. Unvollständige oder verspätete Anmeldungen können dazu führen, dass Ihr Antrag auf Zulassung zur Prüfung erst zur darauffolgenden Prüfung berücksichtigt werden kann.
Es erfolgt keine besondere Eingangsbestätigung dieser Anmeldung. Rechtzeitig vor dem Prüfungstermin ergeht direkt Zulassung und Einladung zur Prüfung.
nach oben
Fremdsprachenkorrespondent/-in
Die gültige Rechtsverordnung wird voraussichtlich im Frühjahr 2025 auslaufen.
Die letzten Prüfungen zum/zur Fremsprachenkorrespondenten/Fremdsprachenkorespondentin sind im Herbst 2025 möglich. Die Wiederholungsprüfungen sind bis zum Ablauf des 31. Mai 2027 zu Ende zu führen.
Profil
Bei Bestehen dieser Prüfung erreichen die Teilnehmer eine Sprachkompetenz auf der Niveaustufe C1 des Common European Framework (CEF) des Europarates.
Die Fremdsprachenprüfungen der Kammer prüfen - im Unterschied zu vielen international tätigen Zertifikats- und Prüfungsanbietern - neben der gewählten Fremdsprache stets auch die deutsche wirtschaftsbezogene Sprache, entweder als Ziel- oder Ausgangssprache. Diese Zweisprachigkeit macht den besonderen Wert und Charakter der IHK-Fremdsprachenprüfungen aus. Die IHK entspricht damit den betrieblichen Anforderungen und Geschäftsprozessen.
Inhalt
Die Prüfung wird in zwei Teilbereiche untergliedert:
1. Schriftliche Kommunikation
- Übersetzung eines fremdsprachigen Textes
- Übersetzung eines deutschen Textes
- Verfassen eines fremdsprachigen Geschäftsbriefes
- Beantwortung einer fremdsprachigen Korrespondenz
- Schriftliche Zusammenfassung einer fremdsprachigen Nachricht in der deutschen Sprache
2. Mündliche Kommunikation
- Gespräch in der Fremdsprache
- Geschäftstelefonat in der Fremdsprache
Zulassungsvoraussetzung
Zur Prüfung ist zuzulassen, wer
- eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten kaufmännischen, verwaltenden oder dienstleistenden Ausbildungsberuf sowie fremdsprachliche Kenntnisse und Fertigkeiten nachweist oder
- wer nachweist, dass er hinreichende fremdsprachliche und kaufmännische Kenntnisse und schreibtechnische Fertigkeiten erworben hat.
Dieser Nachweis erfolgt in der Regel durch eine Teilnahmebestätigung über entsprechende Qualifizierungsmaßnahmen oder eine vergleichbare öffentlichrechtliche Prüfung.
Prüfungstermine: Link
Frühjahr
Schriftliche Prüfung: Mai und Juni
Mündliche Prüfung: dieser Termin wird durch eine schriftliche Einladung an die Teilnehmer bekannt gegeben und wird ca. 6-8 Wochen nach der schriftlichen Prüfung stattfinden
Herbst
Schriftliche Prüfung: November
Mündliche Prüfung: dieser Termin wird durch eine schriftliche Einladung an die Teilnehmer bekannt gegeben und wird ca. 6-8 Wochen nach der schriftlichen Prüfung stattfinden
Kosten
Die Kosten für die beschriebene Prüfung belaufen sich auf 140,00€
Anmeldeformular
Anmeldeschluss:
02. Januar für die Prüfungen im Frühjahr jeden Jahres
01. September für die Prüfungen im Herbst jeden Jahres
Besondere Hinweise
Bitte sorgen Sie dafür, dass ein reibungsloser Anmeldeablauf gewährleistet ist indem Sie Ihre vollständigen Unterlagen zur Anmeldung einreichen.
Der Anmeldeschluss muss unbedingt eingehalten werden. Unvollständige oder verspätete Anmeldungen können dazu führen, dass Ihr Antrag auf Zulassung zur Prüfung erst zur darauffolgenden Prüfung berücksichtigt werden kann.
Es erfolgt keine besondere Eingangsbestätigung dieser Anmeldung. Rechtzeitig vor dem Prüfungstermin ergeht direkt Zulassung und Einladung zur Prüfung.
nach oben