Ein ganz wesentliches Instrument des modernen Arbeitsschutzes ist die Gefährdungsbeurteilung. Das Arbeitsschutzgesetz verlangt vom Arbeitgeber, die mit der Arbeit verbundenen Gefährdungen zu ermitteln, sie zu beurteilen und entsprechende Maßnahmen festzulegen, durchzuführen und auf ihre Wirksamkeit hin zu überprüfen. Vor allem für kleinere Unternehmen stellen die Gefährdungsbeurteilungen eine große Herausforderung dar.
An dieser Stelle weisen wir auf zwei Hilfen hin.
1) Broschüre „Gefährdungsbeurteilung am Arbeitsplatz – Ein Handlungsleitfaden der Arbeitsschutzverwaltung NRW“ des Ministeriums für Arbeit, Integration und Soziales des Landes NRW.
2) Onlineportal www.gefaehrdungsbeurteilung.de der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA)
Das Portal gliedert sich in die vier Hauptrubriken „Basiswissen“ (grundlegende Informationen zur Gefährdungsbeurteilung), „Handlungshilfen“ (Datenbank, die den Zugang zu Handlungshilfen), „Expertenwissen“ (Hilfestellung, um alle grundsätzlich möglichen Gefährdungen zu prüfen), „Service“ (Hinweise und Tipps zur Nutzung des Portals, Antworten auf häufig gestellte Fragen (FAQs), Beratungsangebote, ein Glossar sowie eine umfangreiche Literaturzusammenstellung).