Hinweisgeberstelle

Das Hinweisgeberschutzgesetz bezweckt den Schutz natürlicher Personen, die Gesetzesverstöße oder sonstigen Missstände melden, die sie im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit beobachtet haben. Durch die Hinweise dieser Personen sollen Rechtsverstöße aufgedeckt, untersucht, verfolgt und unterbunden werden. Hierdurch übernehmen die Hinweisgebenden Verantwortung für die Gesellschaft und verdienen Schutz vor Benachteiligungen, die ihnen aufgrund ihrer Meldung drohen. Daher sind Unternehmen, sofern sie mindestens 50 Beschäftigte haben oder spezielle Eigenschaften aufweisen,  und öffentliche Stellen verpflichtet, sichere Kanäle für die Meldung etwaiger Missstände einzurichten.

Die IHK Arnsberg, Hellweg-Sauerland hat eine solche Anlaufstelle geschaffen. Diese Stelle ist Ansprechpartner bei Hinweisen auf

  • Straftaten der Mitarbeitenden der IHK Arnsberg, Hellweg-Sauerland und der ehrenamtlich tätigen Personen, die im Zusammenhang mit der Tätigkeit für die IHK stehen (zum Beispiel Betrug, Korruption, Unterschlagung, Untreue, Diebstahl, Verrat von Geschäftsgeheimnissen) sowie
  • sonstige Formen unzulässiger oder unredlicher Verhaltensweisen des oben genannten Personenkreises, die im Zusammenhang mit deren Tätigkeit für die IHK Arnsberg, Hellweg-Sauerland stehen, sofern diese Verstöße Straf- oder Bußgeldbewährt sind.

Hinweisgebende können alle sein, die Informationen über Verstöße im beruflichen Kontext erlangen können (z. B. (ehemalige) Angestellte, ehrenamtlich Tätige, Praktikanten).

Die interne Hinweisgeberstelle nimmt Meldungen vertraulich entgegen. Eine Rückmeldung an den Hinweisgebenden erfolgt innerhalb von drei Monaten. In begründeten Fällen ist eine Rückmeldung in bis zu sechs Monaten möglich.

Selbstverständlich können Hinweise auch anonym abgegeben werden.

Die interne Hinweisgeberstelle der IHK Arnsberg, Hellweg-Sauerland erreichen Sie unter diesem Link:

Zur internen Hinweisgeberstelle 

Darüber hinaus wurden staatlicherseits auch externe Meldestellen eingerichtet, an die sich die Hinweisgebenden wahlweise wenden können:

Bundesamt für Justiz

Bundesanstalt für Finanzdienstleistungen

Bundeskartellamt


Hinweis:

Die Hinweisgeberstelle ist nicht für Beschwerden gedacht, die keine Rechtsverstöße darstellen. Falls Sie einmal Anlass zur Beschwerde haben, wenden Sie sich bitte direkt an die fachlich zuständigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter oder die zuständige Geschäftsbereichsleitung. Gerne prüfen wir Ihren Fall und nehmen Ihre Verbesserungsvorschläge und Anregungen entgegen!