Industriemeister/-in - Fachrichtung Kunststoff und Kautschuk (Prüfung)
                    
                    
                        
                     
                 
             
            
	
                
    
        
    
    Zulassung zur Prüfung
Gemäß § 3 der Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss Geprüfte/-r Industriemeister/-in Kunststoff und Kautschuk ist zur Prüfung im Prüfungsteil "Fachrichtungsübergreifende Basisqualifikationen" zuzulassen, wer
- eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in dem anerkannten Ausbildungsberuf Verfahrensmechaniker für Kunststoff- und Kautschuktechnik/-in oder
- eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem sonstigen anerkannten Ausbildungsberuf und danach mindestens eine einjährige Berufspraxis oder
- eine mindestens vierjährige Berufspraxis nachweist.
Zur Prüfung im Prüfungsteil "Handlungsspezifische Qualifikationen" ist zuzulassen, wer
- das Ablegen des Prüfungsteils "Fachrichtungsübergreifende Basisqualifikationen", das nicht länger als fünf Jahre zurückliegt, und
- über die in Abs. 1 Nr. 1 bis 3 genannten Voraussetzungen hinaus mindestens ein weiteres Jahr Berufspraxis nachweist.
Die Berufspraxis nach den Absätzen 1 und 2 soll wesentliche Bezüge zu den Aufgaben eines/einer Geprüften Industriemeister/-in Kunststoff und Kautschuk nach § 1 Abs. 3 aufweisen.
Anmeldung
Anmeldeschluss:
Frühjahr     2. Januar
Herbst        1. Juli
Die Anmeldung erfolgt über das Fortbildungs-Infocenter. Sie erhalten auf der Seite alle wichtigen Informationen zum Ablauf. 
Gebührentarif (pdf)
Termine
Schriftliche Prüfungstermine      Basisqualifikation (pdf)
Schriftliche Prüfungstermine     Handl. Qualifikation (pdf)
| Termine unter Vorbehalt: | Frühjahr 2024 | 
| Ergebnismitteilung BQ/HQ | 25. KW | 
| Mündl. Ergänzungsprüfung BQ: | 27. KW | 
| Mündl. Ergänzungsprüfung/Fachgespräch HQ: | 27. KW | 
Weitere Informationen
Profil
Strukturierung (pdf)
Strukturierung (Basisqualifikation - pdf)
Prüfungsordnung
Verordnung (pdf)