Industriemeister/-in - Fachrichtung Metall (Prüfung)

Zulassung zur Prüfung

Gemäß § 3 der Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss Geprüfte/-r Industriemeister/-in Metall ist zur Prüfung im Prüfungsteil "Fachrichtungsübergreifende Basisqualifikationen" zuzulassen, wer

  • eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf, der den Metallberufen zugeordnet werden kann, oder
  • eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf und danach eine mindestens zweijährige Berufspraxis oder
  • eine mindestens vierjährige Berufspraxis nachweist.

Zur Prüfung im Prüfungsteil "Handlungsspezifische Qualifikationen" ist zuzulassen, wer

  • das Ablegen der Prüfung des Prüfungsteils "Fachrichtungsübergreifende Basisqualifikationen" und
  • zu den unter Abs. 1 Nummer 1 bis 3 genannten Voraussetzungen ein weiteres Jahr Berufspraxis nachweist.

Die Berufspraxis gemäß den Absätzen 1 und 2 soll wesentliche Bezüge zu den Aufgaben eines Industriemeisters gemäß § 1 Abs. 3 haben.


Anmeldung

Anmeldeschluss:
Frühjahr     2. Januar
Herbst        1. Juli

Anmeldeformular (pdf)

Prüfungsgebühr:     400,00 € (Gebührentarif) (pdf)


Bitte nutzen Sie für die Anmeldung zur Prüfung folgende E-Mail-Adresse

anmeldungpruefung@arnsberg.ihk.de


Termine

Schriftliche Prüfungstermine     Basisqualifikation (pdf)

Schriftliche Prüfungstermine     Handl. Qualifikation (pdf)

Termine unter Vorbehalt:Frühjahr 2024Herbst 2024
Ergebnismitteilung SP HQ23. KW48. KW
Fachgespräche HQ:25. KW51. KW
Ergebnismitteilung SP BQ:25. KW51. KW
Mündl. Ergänzungsprüfung BQ + HQ:27. KW03. KW



Weitere Informationen

Profil

Strukturierung Basisqualifikation (pdf)

Strukturierung (pdf)

Prüfungsordnung

Verordnung (pdf)