Industriemeister/-in - Fachrichtung Metall (Prüfung)
Zulassung zur Prüfung
Gemäß § 3 der Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss Geprüfte/-r Industriemeister/-in Metall ist zur Prüfung im Prüfungsteil "Fachrichtungsübergreifende Basisqualifikationen" zuzulassen, wer
- eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf, der den Metallberufen zugeordnet werden kann, oder
- eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf und danach eine mindestens zweijährige Berufspraxis oder
- eine mindestens vierjährige Berufspraxis nachweist.
Zur Prüfung im Prüfungsteil "Handlungsspezifische Qualifikationen" ist zuzulassen, wer
- das Ablegen der Prüfung des Prüfungsteils "Fachrichtungsübergreifende Basisqualifikationen" und
- zu den unter Abs. 1 Nummer 1 bis 3 genannten Voraussetzungen ein weiteres Jahr Berufspraxis nachweist.
Die Berufspraxis gemäß den Absätzen 1 und 2 soll wesentliche Bezüge zu den Aufgaben eines Industriemeisters gemäß § 1 Abs. 3 haben.
Anmeldung
Anmeldeschluss:
Frühjahr 2. Januar
Herbst 1. Juli
Anmeldeformular (pdf)
Prüfungsgebühr: 400,00 € (Gebührentarif) (pdf)
Bitte nutzen Sie für die Anmeldung zur Prüfung folgende E-Mail-Adresse
anmeldungpruefung@arnsberg.ihk.de
Termine
Schriftliche Prüfungstermine Basisqualifikation (pdf)
Schriftliche Prüfungstermine Handl. Qualifikation (pdf)
Termine unter Vorbehalt: | Frühjahr 2024 | Herbst 2024 |
Ergebnismitteilung SP HQ | 23. KW | 48. KW |
Fachgespräche HQ: | 25. KW | 51. KW |
Ergebnismitteilung SP BQ: | 25. KW | 51. KW |
Mündl. Ergänzungsprüfung BQ + HQ: | 27. KW | 03. KW |
Weitere Informationen
Profil
Strukturierung Basisqualifikation (pdf)
Strukturierung (pdf)
Prüfungsordnung
Verordnung (pdf)