Regionales Wirtschaftsförderungprogramm NRW: Fördermöglichkeiten verbessert
Seit dem 1. Januar 2022 zählt der Hochsauerlandkreis zur Gebietskulisse des Regionalen Wirtschaftsförderungsprogramms NRW (RWP). Ziel des Programms ist es, Investitionsanreize zur Schaffung und Sicherung von Arbeitsplätzen zu setzen, um so die Einkommenssituation in der heimischen Region zu verbessern, Standortnachteile auszugleichen und die Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen zu stärken. Mit dem im April veröffentlichten neuen Koordinierungsrahmen wird das Programm um das zusätzliche Ziel der Beschleunigung von Transformationsprozessen erweitert.
Durch das sogenannte „Investitionskriterium“ müssen nicht zwingend neue Arbeitsplätze geschaffen werden. Alternativ kann auch der Durchschnitt der Abschreibungen der letzten drei Jahre mit einem Zuschlag von 50 Prozent als Zugang dienen. „Durch die stärkere Fokussierung auf Nachhaltigkeit und zu0kunftsweisende Investitionen“, so Förderberater Michael Rammrath, „wird das bewährte Programm noch attraktiver. Ich rechne mit einer deutlich stärkeren Inanspruchnahme.“
Die Einordnung der grundsätzlichen Förderfähigkeit erfolgt über die Klassifikation der Wirtschaftszweige des Statistischen Bundesamtes über die NACE-Codes. Danach können insbesondere die Industrie und das Fremdenverkehrsgewerbe von der Förderung profitieren.
Die Zuschusshöhe wurde nicht verändert. Michael Rammrath: „Grundsätzlich erhalten kleinere Unternehmen (bis zu 50 Beschäftigte) höhere Fördersätze als mittlere Unternehmen (bis zu 250 Mitarbeitern).“ Für Großunternehmen ist das Programm in der Regel nicht relevant. Sofern eine „de minimis“-Förderung möglich ist, kann der Zuschuss bis zu 45 Prozent, maximal 300.000 Euro, betragen. Voraussetzung für die Förderung ist eine Mindestinvestitionssumme von 150.000 Euro. Förderfähig sind Investitionen in das Sachanlagevermögen, also etwa fabrikneue Wirtschaftsgüter, der Erwerb von Grundstücken oder Baumaßnahmen.
In die Berechnung des Zuschusses fließen neben den Investitionsausgaben die neuen oder gesicherten Arbeitsplätze ein. „Durch die angepassten Bemessungsgrundlagen ergeben sich auch hier erweiterte Möglichkeiten“, so Michael Rammrath.
Für eine erfolgreiche Antragstellung ist es ratsam, die Möglichkeiten der RPW-Zuschussförderung frühzeitig zu prüfen. Eine gute Gelegenheit bieten dafür die monatlichen Finanzierungssprechtage, die die IHK gemeinsam mit der NRW.BANK anbietet. Für eine Teilnahme ist die vorherige telefonische Anmeldung bei Michael Rammrath erforderlich. Unabhängig von diesen Terminen steht Michael Rammrath für eine Prüfung der Förderfähigkeit des Vorhabens in persönlichen Beratungsgesprächen zur Verfügung.