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Landesstraße 839 - Wenholthausen - Grevenstein
Foto: Britten/IHK


Zu wenig Geld für NRW Straßen: Viele in schlechtem Zustand


Spätestens seit der Sperrung der Rahmede-Talbrücke auf der Autobahn 45 ist der dringende Bedarf für die Sanierung von Straßen in NRW  klar. Trotzdem bilden die Investitionen in die Infrastruktur diese Notwendigkeit nicht zwangsläufig ab. Aus diesem Grund lohnt sich ein genauer Blick auf den Zustand und die Finanzierung der Landes- und Bundesstraßen durch das Land NRW.

Über die Hälfte der Landesstraßen mangelhaft oder schlechter

Über die Qualität der Landesstraßen in Nordrhein-Westfalen informiert der Landesstraßenzustandsbericht von 2021, dessen Daten auf einer Zustandserfassung aus dem Jahr 2019 basieren. Dabei zeigt sich, dass der Gesamtwert der NRW-Landesstraßen in 58 Prozent der Fälle als „mangelhaft“ oder „ungenügend“ bewertet wird. Der Gesamtwert setzt sich aus dem Substanz- und Gebrauchswert zusammen. Für den Hochsauerlandkreis und den Kreis Soest liegt der Anteil erhaltungsbedürftiger Straßen-Auswerteabschnitte bei 60 bis 100 Prozent – und damit schlechter als der nordrhein-westfälische Durchschnitt. Der Zustand der Brücken befindet sich aktuell noch in einem befriedigenden Zustand: Fast 77 Prozent aller Brücken in NRW sind mit einer Zustandsnote von 1,0 bis 2,4 bewertet. Im Bezirk der IHK Arnsberg liegen sogar über 84 Prozent der Brücken in diesem Notenbereich. Dabei muss berücksichtigt werden, dass sich der Zustandsbericht lediglich auf die Landesstraßen in NRW bezieht und nicht auf Bundesstraßen sowie Bundesautobahnen.

NRW ruft nicht alle Mittel ab

Auch bei den Ausbau- und Erhaltungsinvestitionen in die Straßeninfrastruktur wird zwischen den verschiedenen Straßentypen unterschieden. Während das Land NRW für die Landesstraßen die Erhaltungsinvestitionen selbst veranschlagt, wird dem Land für Erhalt und Ausbau der Bundesstraßen ein Verfügungsrahmen bereitgestellt. Alle nicht abgerufenen Mittel werden vom Bund an diejenigen Bundesländer verteilt, deren Investitionen über dem bereitgestellten Verfügungsrahmen liegen. In den Jahren 2022 und 2023 hat das Land NRW nicht den gesamten Verfügungsrahmen für den Erhalt und Ausbau der Bundesstraßen abgerufen. Im letzten Jahr wurden von 396 Millionen Euro lediglich 378 Millionen abgerufen. Damit gingen 18 Millionen Euro, die für Bundesstraßen in NRW vorgesehen waren, an andere Bundesländer.

Baukostensteigerungen verschlingen Mehrinvestitionen

Was den Erhalt der Landesstraßen (also nicht der Bundesstraßen) anbelangt, spricht das Verkehrsministerium NRW für das Jahr 2024 von Rekordinvestitionen: Tatsächlich liegen die bereitgestellten Mittel mit 220 Millionen Euro so hoch wie noch nie. In den zwei vorherigen Jahren lagen die Investitionen noch bei 213 Millionen Euro. Hinzu kommt, dass seit 2022 der Erhalt der Radwege separat erfasst wird und die Mittel für den Landesstraßenerhalt somit in Relation noch etwas höher liegen als in den Jahren vor 2022. Trotzdem sind die „Rekordinvestitionen“ kein Grund für Jubelstürme: Die Baukostensteigerung lag 2023 bei 6,6 Prozent – im Jahr 2022 sogar bei 16,7 Prozent. Real kann also nicht von einer Steigerung der Investitionen die Rede sein, zumal die Mittel für Neubaumaßnahmen von 72 Millionen 2022 auf zirka 46 Millionen in diesem Jahr geschrumpft wurden. Von den bereitgestellten 220 Millionen Euro für den Landesstraßenerhalt fließen etwa 8,4 Millionen in den Bezirk der IHK Arnsberg mit der Dinscheder Brücke in Arnsberg-Oeventrop als teuerstem Erhaltungsprojekt.

Ausschuss diskutiert die Notwendigkeit für Infrastrukturinvestitionen

Bei einer Sitzung des IHK-Ausschusses für Verkehr und Mobilität hatten die Mitglieder Gelegenheit dazu, den lokalen Landtagsabgeordneten Christof Rasche (FDP) und Jörg Blöming (CDU) Fragen zu stellen und Anregungen mit auf den Weg zu geben. Christof Rasche betonte, dass aus seiner Sicht der Straßengüterverkehr weiterhin wachsen werde und dabei Bezahlbarkeit und Verlässlichkeit für Transporte von zentraler Bedeutung seien. In diesem Kontext kritisierte Rasche das NRW-Verkehrsministerium für die – aus seiner Sicht – zu geringe Anzahl an durchgeführten Planfeststellungsverfahren. Das Verbandsklagerecht für Bürgerinitiativen trage sein Übriges dazu bei, Infrastrukturprojekte hinauszuzögern. Auch Jörg Blöming hält fest, dass lange Zeit zu wenig investiert worden sei und der Fachkräftemangel dazu beitrage, die Lage weiter zu verschärfen.