Alternative zur betriebsärztlichen und sicherheitstechnischen Betreuung
Wenn ein Unternehmer das Thema Arbeitssicherheit selbst in die Hand nehmen möchte, dann bietet sich diese Betreuungsform bei einem Unternehmen mit maximal 50 Beschäftigten als Alternative an. Sie erfordert die Eigenleistung des Unternehmers, um sich in das Thema Arbeitssicherheit einzuarbeiten. Hierzu muss er sich weiterbilden und sogenannte "Motivations- und Informationsmaßnahmen" der Berufsgenossenschaften besuchen. Der Besuch von weiteren Fortbildungsveranstaltungen der BG ist Pflicht. Alle 5 Jahre muss eine Aktualisierung des Kenntnisstandes durchgeführt werden.
Zusätzlich muss er sich bedarfsorientiert durch eine Fachkraft für Arbeitssicherheit und einen Betriebsarzt betreuen lassen, aber es gibt keine Verpflichtung, sondern der Unternehmer entscheidet allein, wo er Unterstützung benötigt. Teilweise wird auch von der BG ein Kompetenzzentrum angeboten, das diese Aufgaben übernehmen kann. Der Betriebsarzt muss unabhängig davon auf jeden Fall nach der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) ggf. seine Pflichtuntersuchungen durchführen bzw. Vorsorgeuntersuchungen anbieten können. Es wird wie folgt unterteilt:
Grundbetreuung: Nach Besuch der "Motivations- und Informationsmaßnahme" (Schulung) kann die Gefährdungsbeurteilung vom Unternehmer allein erstellt werden und es können von ihm die notwendigen Maßnahmen zur Gefährdungsbeseitigung eingeleitet werden. Die Unterstützung durch eine Fachkraft für Arbeitssicherheit und ggf. einen Betriebsarzt oder ein Kompetenzzentrum einer BG ist erwünscht, aber nicht verpflichtend.
Bedarfsorientierte Betreuung: Eine bedarfsorientierte Betreuung durch die Fachkraft für Arbeitssicherheit und den Betriebsarzt ergibt sich aus der Gefährdungsbeurteilung des Betriebes, die der Unternehmer eigenständig erstellt hat. Über das Ausmaß und die Notwendigkeit der externen bedarfsorientierten Betreuung entscheidet der Unternehmer auch hier selbst.